Die schulzahnärztliche Kontrolluntersuchung erfolgt jährlich im Herbst. Die Kosten der Untersuchung trägt die Gemeinde. Zur Prophylaxe von Zahnkaries wird mit den Klassen sechsmal pro Schuljahr ein geführtes Zähneputzen (Fluorbürsten) durchgeführt, wovon einmal unter der Anleitung von speziellem Fachpersonal. Kariesfreie Schülerinnen und Schüler erhalten als Anerkennung am Ende ihrer Schulpflicht einen Gutschein. Die Übernahme von allfälligen Behandlungskostenbeiträgen durch die Gemeinde ist in der Verordnung über die Schulzahnpflege geregelt.


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Verordnung über die Schulzahnpflege
Schulzahnpflegeverordnung_2016.pdf
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Elterninfo Schulzahnpflege 2023/24
01 Elterninfo Schulzahnpflege 2023-24.pd
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