Schulzahnpflege

Kontrolluntersuchung

Für die Kontrolluntersuchung gibt es zwei Möglichkeiten:

Teilnahme an der Reihenuntersuchung im Schulhaus (jeweils im Herbst)
oder
Die Eltern vereinbaren selber einen Untersuchungstermin bei ihrem Zahnarzt in der Praxis.

Die Kosten der Untersuchung trägt die Gemeinde.

Die Übernahme von allfälligen Behandlungskostenbeiträgen durch die Gemeinde ist in der Verordnung über die Schulzahnpflege geregelt.

 

Geführtes Zähneputzen

Zur Prophylaxe von Zahnkaries wird mit den Klassen sechsmal pro Schuljahr ein geführtes Zähneputzen durchgeführt, wovon einmal unter der Anleitung von speziellem Fachpersonal.

 

Kariesfreie Schülerinnen und Schüler erhalten als Anerkennung am Ende ihrer Schulpflicht einen Gutschein. Die Bestätigung der Kariesfreiheit durch den Zahnarzt muss bis Ende 9. Schuljahr bei der Schulleitung eintreffen.

 

Lehrer und Schulleiter Jürg Niederhauser vor hölzerner Wand als Hintergrund.

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